Einspeisevergütung
Die ins allgemeine Stromnetz eines Netzbetreibers (EVU) eingespeiste elektrische Energie aus einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage wird vergütet. Die Höhe der Vergütung wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt. Das Gesetz verpflichtet die Netzbetreiber, Photovoltaikanlagen an ihr Netz anzuschließen, den erzeugten Strom abzunehmen und nach einem festgelegten Mindestsatz zu vergüten. Die EVU müssen die Mindestvergütungen vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme an jeweils für die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres zahlen.
Die folgende Tabelle zeigt die derzeit aktuellen Vergütungssätze:
Vergütungssätze ab 30. Juli 2022: (Quelle: Erneuerbare-Energien-Gesetz)
Anlagenart
Aufdachanlage bis 10 kWp
Aufdachanlage ab 10 kWp
Anlage mit Eigenversorgung
8,2 Cent/ kWh
Anlagenteil über 10 kWp erhält
7,1 Cent/kWh
Anlage mit Volleinspeisung
13,0 Cent/kWh
Anlagenteil über 10 kWp erhält
10,9 Cent/kWh